Barrierefreiheit

Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Energieverfahrenstechnik) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.evt.tf.fau.de verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 24. Januar 2022
Letzte Überprüfung: 19. Oktober 2022

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten bereitgestellt. Diese Dokumente sind nicht in einer barrierefreien Version verfügbar.
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine Untertitel oder Transkription zur Verfügung.

Begründung

Verschiedene Inhalte aus Dateiformaten aus Büroanwendungen (PDF-Dateien) konnten derzeit noch nicht umgestellt werden.

Einige Dokumente wurden von Dritten (z.B. Prüfungsamt, andere Einrichtungen der FAU, Ministerien, u.a.) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.

Die Bereitstellung der Textbeschreibungen von Grafiken oder Bilder ist derzeit noch nicht vollendet worden. Einige Grafiken und Bilder dienen nur als dekoratives Element.

 

Alternative Zugangswege

Kontaktaufnahme via Feedback-Formular/Telefon

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Moritz Stahl

Lst. für Energieverfahrenstechnik Fürther Str. 244f 90429 Nürnberg

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München